Kostenübernahme

Gibt es eine Kostenübernahme bei der Medizinischen Grundversorgung?

Unter dem Akz.: Az.: S 30AS 328/05 haben die Richter des Lüneburger Sozialgerichts folgendes Urteil gefällt!

Die medizinische Grundversorgung bei anhaltenden oder chronischen Erkrankungen ist meist sehr kostenintensiv. Eine Übernahme entsprechender Zusatzkosten wurde von der Bundesagentur für Arbeit bisher abgelehnt.

Begründung: Das zweite Sozialgesetzbuch sehe hierfür keine Reglung vor.

Das sehen wie gesagt die Lüneburger Richter anders.

„Da die Regelleistung des ALG II bei monatlichen Mehrausgaben (im konkreten Fall € 240) nicht ausreiche, müßten die Kosten auch ohne Regelung im Sozialbuch übernommen werden. Sonst sei auch das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum nicht mehr gesichert“

Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen mit dieser kleinen Aufklärung ein wenig weiter helfen konnten. Sollten Sie für Ihren Umzug als Hartz IV Empfänger einen Kostenvoranschlag oder weitere Auskünfte benötigen, lassen Sie es uns wissen. Wir stehen Ihnen gern persönlich zur Verfügung.