Die Wohnungssuche mit Hartz 4

Die Wohnungssuche ist in der heutigen Zeit extrem schwer. Vor allem in großen Städten oder in Ballungsräumen sind Wohnungen eher rar gesät und im Normalfall schnell besetzt. Für Hartz-4-Empfänger stellt sich die Aufgabe der Wohnungssuche dann noch schwieriger, da zusätzlich zum angebotsarmen Wohnungsmarkt auch die finanziellen Möglichkeiten fehlen. Diese fehlenden finanziellen Möglichkeiten machen die Wohnungssuche fast aussichtslos, da ein Großteil der Wohnungen direkt wegfällt durch die hohen Mietpreise in großen Städten. Da Mietpreise in Ballungsräumen in den letzten Jahren auch noch extrem gestiegen sind und eine Mietpreisbremse nicht in Sicht ist, wird die Wohnungssuche immer schwieriger. Sind Sie gerade auf der Suche nach einer Wohnung und fällt die Suche genauso so schwer, wie den meisten, kann Ihnen ein Wohnungsmakler, wie zum Beispiel www.karänke.com, sehr gut helfen. Makler haben meistens einen guten Überblick und ein Pool an freien Wohnungen, die schnell vermittelt sind und für Sie eine große Zeitersparnis bringen. Allerdings sollten Sie immer auf die Grösse der Wohnung achten. Hier gibt es Vorgaben an Wohnungsgrössen die nicht überschritten werden dürfen. Wenn Sie sich selbst nicht sicher sind, unter www.aufmassprofis.de finden Sie kompetente unterstützung.

Unterstützung für Hartz-4-Empfänger

Wie oben beschrieben, stellt die Wohnungssuche selbst für gut verdienende Menschen eine Schwierigkeit dar und kann sie in großen Städten vor Problemen stellen. Daher ist es für Hartz-4-Empfägner besonders schwer eine ansprechende Unterkunft zu finden. Jedoch greift Ihnen der Staat bei der Wohnungssuche und der Bezahlung der Wohnung unter die Arme. Leistungsempfänger haben neben dem Hartz 4-Regelsatz auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, also die Kosten für eine ordnungsgemäße Wohnung. Dabei kann die Wohnung natürlich nicht frei gewählt werden. Die mit einer Wohnung verbundenen Kosten müssen dabei angemessen. Wie die Höhe der angemessenen Kosten ist, lässt sich pauschal so nicht sagen und ist von Fall zu Fall zu bemessen. Damit die Angemessenheit bescheinigt werden kann, muss der Wohnungssuchende einen Mietvertrag und eine aktuelle Heizkostenabrechnung vorlegen. Dieser Antrag inklusive Kosten der Wohnung wird dann durch einen Zuständigen der Kommune geprüft. Anhand der ortsüblichen Mietpreise wird dann geprüft, ob die Kosten wirklich angemessen erscheinen.

Umzug in neue Wohnung

Ein Umzug stellt dabei schon eine andere Herausforderung dar. Damit ein Hartz-4-Empfänger den Umzug in eine andere Wohnung vom Staat gezahlt bekommt, müssen bestimmte Gründe eingehalten werden. Laut dem SGB II gibt es dabei besonders wichtige Gründe. Einige sollen hier aufgezählt werden. Der hat Leistungsempfänger hat zum Beispiel die Möglichkeit die Wohnung zu wechseln, falls der Vermieter auch nach Aufforderung einen Schimmelbefall in der Wohnung nicht beseitigt. Wird die Wohnung dadurch unbewohnbar, übernimmt der Staat die Kosten für den Umzug. Des Weiteren ist es möglich in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Zudem werden gesundheitliche Einschränkungen mit einbezogen. Wird zum Beispiel das Treppensteigen zu einer Unzumutbarkeit, ist eine Wohnung in höheren Stockwerken nicht zumutbar. Der wahrscheinlich wichtigste Grund ist aber die Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt. Findet der Hartz-4-Empfänger eine neue Anstellung, wird der Umzug gezahlt, da die staatliche Belastung dadurch in Zukunft höchstwahrscheinlich wegfällt.