Ist eine Behörden-Empfehlung erlaubt?

Empfehlungen durch das Jobcenter oder die ARGE, ist dass überhaupt zulässig ?

Ihr Umzug wird vom Jobcenter, bzw. der ARGE übernommen? In diesem Fall haben wir wieder einige aktuelle Informationen für Sie.

Der Behörde, bzw. dem Amt ist es untersagt, bzw. verboten, Ihnen Umzugsfirmen zu empfehlen. Es gibt noch immer einige Beamte, die dies anscheinend nicht mitbekommen haben. Immer wieder hören wir von Kunden, dass der Sachbearbeiter aus seiner Schublade einige Visitenkarten herausholt und Billig/Entrümplungsfirmen Umzugsfirmen empfiehlt, wo Sie noch nicht einmal ausreichend versichert wären!

Nach neuester Auskunft bei der Industrie & Handelskammer sowie bei der Fuhrgewerbeinnung ist es Behörden strickt verboten, Namen und Adressen, sowie Visitenkarten von Umzugsfirmen und/oder anderen Dienstleistern weiterzureichen. Erst recht ist es verboten, Ihren Namen und Ihre Adresse an irgendwelche Firmen weiterzugeben, damit diese Ihnen dann ein Angebot zukommen lassen (dies ist ein Verstoß gegen den Datenschutz). Trotzdem wird es praktiziert, und scheint in einigen Behörden gang und gäbe zu sein. Wir bieten Ihnen Hilfe, sollten Sie ein Opfer solcher Behördenwillkür sein, melden Sie sich bei uns, wir werden Ihnen helfen. Wir benötigen dazu lediglich die Adresse des JobCenters und den Namen des Sachbearbeiters. Alles andere geht dann von alleine.

Trotz eines evtl. anstehenden Zwangsumzuges haben Sie die freie Wahl, wo Sie sich Angebote für Ihren Umzug einholen. Sie sind nicht verpflichtet die Billigfirma oder Entrümplungsfirma, die Ihnen der Sachbearbeiter des Jobcenters oder der ARGE empfiehlt, anzunehmen.

Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen mit dieser kleinen Aufklärung ein wenig weiter helfen konnten. Sollten Sie für Ihren Umzug als Hartz IV Empfänger einen Kostenvoranschlag oder weitere Auskünfte benötigen, lassen Sie es uns wissen. Wir stehen Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

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