Fahrtkosten

Noch eine wichtige Meldung für Hartz IV Empfänger zum Thema „Fahrkosten“

Werden Hartz IV Empfängern Fahrkosten in Millionenhöhe vorenthalten??

Bewerbungs-Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6,00 € betragen. Diese Regelung ist Erwerbslosen seit Jahren bekannt. Dem Erwerbslosen Forum Deutschland wurde jetzt bekannt, das die Bundesagentur für Arbeit diese Reglung etwas anders sieht. Den Betroffenen wurde bisher nie mitgeteilt, dass grundsätzlich mehrere Fahrten unter 6,00 € zusammengefasst werden können, und die Aufwendungen dann erstattet werden.

Der monatliche Regelsatz sieht bei Hartz IV Empfängern nur einen Betrag von 19,20 € für den öffentlichen Personenverkehr vor. Das damit nicht einmal die Meldeaufforderungen der ARGEN oder die Fahrten zu evt. Vorstellungsgesprächen abgedeckt werden, liegt auf der Hand. Wir sind allerdings sehr erstaunt darüber, dass anscheinend die Fahrten unter sechs Euro erstattet werden, wenn man mehrere Fahrten zusammenfasst.

Wir verstehen allerdings nicht, warum diese wichtige Information den Erwerbslosen vorenthalten wird und sie seit Jahren aus dem kargen Regelsatz diese Kosten selber tragen müssen, und und auf andere Dinge des täglichen Lebens ver zichten müssen. Wir raten allen Betroffenen vorsorglich ihre Fahrbelege zusammen zufassen, und einen formlosen Antrag auf Übernahme, unter Verweis auf die Stellungnahme der B A an den Petitionsausschuss AZ.: Pet 4-16-11-81503-028568 zu stellen.